Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht getroffen.

1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Auftragserteilung

Mit einer Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

3. Preise

Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk, zuzüglich Frachtund Verpackungskosten, der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Ist unsere Lieferung vertragsmäßig später als 4 Monate nach dem Abschluss des Vertrages zu bringen, so sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretenen Erhöhungen (Preiserhöhungen der Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten) zusätzlich in Rechnung zu stellen.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Für Auslands- und Erstkunden gilt Vorkasse. Die Zahlung durch Wechsel, Schecks usw. unterliegt vorherigen Vereinbarungen. Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Verlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Vertragspartners. Aufrechnung mit anderen Gegenforderungen als solchen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Bei bekannt werden einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Ebenfalls sind wir in diesem Fall - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen fürbausstehende Lieferungen zu verlangen. Solange der Vertragspartner mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Sind Teilzahlungen vereinbart und bleibt der Käufer mit einer Rate länger als 7 Tage im Rückstand, so wird der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig.

5. Lieferzeit

Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit, es sei denn, es wurden schriftlich ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnete Liefertermine vereinbart. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wenn dem Besteller wegen einer von uns verschuldeten Lieferverzögerung Schaden entstanden ist, beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Ersatz des Verzögerungsschadens, sofern die Lieferverzögerung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, auf einen Betrag in Höhe von ½ % für jede volle Woche der Verspätung, berechnet vom Wert des Teils der Lieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, höchstens jedoch 15 % des Lieferwertes. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtung des Vertragspartners voraus.

6. Gefahrenübertragung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur übergeben worden ist oder das Lager verlassen hat. Die Versandart und die Verpackung erfolgen, sofern keine Versandvorschriften vom Besteller gegeben sind, nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg. Wir können Transportversicherungen auf Kosten des Käufers vornehmen, eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht. Transportschäden sind unverzüglich zu melden und werden gegen Vorlage der Schadensanerkennung des Frachtführers ersetzt.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises incl. aller Nebenforderungen bleibt die gelieferte bzw. gefertigte Ware unser Eigentum. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die aus einem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Der Käufer ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Der Käufer ist dann verpflichtet, uns sämtliche für den Einzug der Forderungen erforderlichen Informationen zu erteilen und die damit im Zusammenhang stehenden Originalunterlagen zu übergeben.

8. Mängelrüge und Haftung

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sichtbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Auftreten. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel. Im Einzelfall gelten die mit der Ware ausgehändigten Gewährleistungsbedingungen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer die weitergehenden gesetzlichen Rechte geltend machen. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffung der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9. Haftung

Der Verkäufer haftet dem Käufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Verkäufer leicht fahrlässig eine vertragliche Pflicht verletzt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf unsere Mitarbeiter und Erfüllungshilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

10. Erfüllungsort

Für alle aus den Lieferungen und Leistungen sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Hauptsitz des Verkäufers als Erfüllungsort. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Auftraggeber ist Flensburg (Schleswig-Holstein, Deutschland). Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12. Schlussbestimmung

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, insbesondere bei ausländischen Käufern, unterliegen unter Ausschluss des UN-.Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vorn 11. April 1980 (CISG) gilt mithin nicht. Der Käufer nimmt Kenntnis davon, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe zu kommen.

Februar 2008